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STEUERVORTEIL AUF INNOVATIONSGEWINNE · AKTUELL FÜR 2026

Innovatiebox (niederländische Steuerbegünstigung): Voraussetzungen, Steuersatz von 9 % und Steuervorteil

Die Innovatiebox (niederländische Steuerbegünstigung) ist eine steuerliche Regelung im Rahmen der Körperschaftsteuer, mit der begünstigungsfähige Erträge aus selbst entwickelten innovativen immateriellen Wirtschaftsgütern effektiv mit 9 % besteuert werden können. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 für steuerpflichtige Gewinne bis 200.000 € 19 % und für darüber hinausgehende Gewinne 25,8 %. Für den Zugang zur Innovatiebox spielt die im Rahmen der WBSO ausgestellte S&O-Erklärung eine zentrale Rolle.

VON PETER KLAREN · ZULETZT GEPRÜFT IM SEPTEMBER 2026 · QUELLE: NIEDERLÄNDISCHE STEUERBEHÖRDE (BELASTINGDIENST)

Neu: Innovatiebox-Pauschale könnte 2027 auf 100.000 € steigen

Die niederländische Regierung schlägt vor, den maximalen Gewinnbetrag, der pauschal in die Innovatiebox einbezogen werden kann zum 1. Januar 2027 zu erhöhen von 25.000 € auf 100.000 €. Die Pauschale bleibt dem Vorschlag zufolge bei 25 % des Gewinns und kann höchstens drei Jahre lang in Anspruch genommen werden. Die Gesetzesänderung wurde im Rahmen des Belastingplans 2027 eingebracht und muss noch von der Zweiten und der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments beraten werden — sie ist somit noch nicht endgültig.

Innovatiebox 2026 auf einen Blick

Aspekt2026
Effektiver Steuersatz der Innovatiebox9%
Regulärer Körperschaftsteuersatz bis 200.000 €19 %
Regulärer Körperschaftsteuersatz über 200.000 €25,8 %
Pauschale25 % des Gewinns
Maximaler pauschal begünstigter Innovatiebox-Gewinn25.000 € (vorgeschlagen: 100.000 € ab 2027)
Pauschale anwendbarEntwicklungsjahr + 2 Folgejahre
Kleine SteuerpflichtigeEine S&O-Erklärung kann als Zugangsvoraussetzung ausreichen
Große SteuerpflichtigeS&O-Erklärung + zusätzliches qualifizierendes Zugangskriterium
Einzelunternehmen / offene Handelsgesellschaft (VOF)Nicht möglich — nur im Rahmen der Körperschaftsteuer

Was ist die Innovatiebox?

WBSO bestimmt, ob technische Entwicklungsarbeit die Voraussetzungen erfüllt; bei der Innovatiebox stellt sich anschließend eine zweite Frage: Welches selbst entwickelte immaterielle Wirtschaftsgut wurde geschaffen, und welcher Teil des Gewinns ist tatsächlich dieser Innovation zuzurechnen?

WBSO

Senkt die Entwicklungskosten: Verringerung der abzuführenden Lohnsteuer während der S&O-Arbeiten.

Innovatiebox

Senkt die Steuer auf Innovationsgewinne: 9 % statt 19 % oder 25,8 % auf den qualifizierenden Ertrag.

Beide Regelungen können für dasselbe Innovationsprojekt in Anspruch genommen werden: zunächst die WBSO während der Entwicklung und anschließend die Innovatiebox, sobald das Wirtschaftsgut Gewinne erzielt. Siehe die WBSO-Übersichtsseite für Informationen zur Antragstellung.

WBSO und Innovatiebox ergänzen sich

Die S&O-Erklärung aus der WBSO ist für die meisten Unternehmen die Zugangsvoraussetzung für die Innovatiebox. Ohne S&O-Erklärung ist der Zugang grundsätzlich nur über andere begünstigungsfähige Schutzrechte möglich, beispielsweise über ein Patent.

Wichtiger systematischer Unterschied: Bei der WBSO prüft die RVO im Voraus, ob Ihr Arbeitsplan die Voraussetzungen erfüllt. Bei der Innovatiebox bestimmen Sie selbst, wann Sie die Regelung anwenden. Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) prüft entweder im Nachhinein im Rahmen einer Steuerprüfung oder vorab im Rahmen einer Abstimmung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Wirtschaftsgüter sind für die Innovatiebox begünstigt?

Die Innovatiebox gilt für das immaterielle Wirtschaftsgut das aus der eigenen Entwicklung hervorgegangen ist, beispielsweise:

  • eigenentwickelte Software;
  • patentierte Technologie;
  • begünstigungsfähiges technisches Know-how und entsprechende Entwicklungstätigkeiten;
  • andere begünstigungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter.

Für größere Steuerpflichtige gelten zusätzliche Voraussetzungen für den Zugang, beispielsweise Software, Patente, Sortenschutzrechte (Pflanzenzüchterrechte) und Arzneimittelzulassungen.

Selbst geschaffen ist entscheidend

Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) verlangt, dass Ihr Unternehmen das immaterielle Wirtschaftsgut selbst geschaffen hat und die S&O-Tätigkeiten auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko durchgeführt hat. Ein erworbenes Wirtschaftsgut erfüllt die Voraussetzungen nicht ohne Weiteres.

SituationInnovatiebox?
Selbst entwickelte Software mit S&O-Erklärungmöglich
Selbst entwickelte Technologiemöglich
Bestehende Software erworben und unverändert genutztnein
Erworbene Technologie, die anschließend substanziell zu einem neuen Wirtschaftsgut weiterentwickelt wurdemöglich, jedoch nur für den neuen Teil
Entwicklung vollständig durch Dritte ausführen lassenabhängig von Funktionen, Risiko und Struktur

Kleinerer oder größerer Steuerpflichtiger?

Die Größe Ihres Unternehmens bestimmt, wie streng die Zugangsvoraussetzungen sind.

Kleinerer SteuerpflichtigerGrößerer Steuerpflichtiger
S&O-Erklärungerforderlicherforderlich
Zusätzliche Zugangsvoraussetzunggrundsätzlich nichtja
Mögliche zusätzliche Zugangsnachweise—Software, Patent, Sortenrecht (Pflanzenzüchterrecht), Arzneimittelzulassung u. a.
Bruttovorteil< 37,5 Mio. € über 5 Jahreüber dem Grenzwert
Nettoumsatz≤ 250 Mio. € über 5 Jahreüber dem Grenzwert

Gute Nachrichten für Softwareunternehmen: Bei größeren Steuerpflichtigen stellt Software eigenständig einen der zusätzlichen qualifizierenden Zugangsnachweise dar. Ein Patent ist daher nicht immer erforderlich.

Wie beantragen Sie die Innovatiebox (niederländische Steuerbegünstigung)?

Für die Innovatiebox stellen Sie keinen gesonderten Antrag bei der RVO wie bei der WBSO. Sie entscheiden sich für die Anwendung in der Körperschaftsteuererklärung für das erste Jahr, in dem Sie die Regelung nutzen möchten. Dies ist möglich, solange der Steuerbescheid für dieses Jahr noch nicht bestandskräftig ist.

Bei komplexeren oder wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalten kann vorab eine Abstimmung mit der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) erfolgen, beispielsweise über qualifizierende Wirtschaftsgüter, die Gewinnzurechnung und die dabei angewandte Berechnungsmethode. Eine Vorabstimmung ist möglich, aber nicht immer verpflichtend — siehe Vorabstimmung.

Ab wann dürfen Sie die Innovatiebox anwenden?

Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist maßgeblich: das Jahr, in dem das qualifizierende immaterielles Wirtschaftsgut fertiggestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt können die daraus erzielten Erträge in die Innovatiebox einbezogen werden — vorausgesetzt, der Schwellenwert wurde überschritten.

Die Regelung kann auf künftige begünstigte Gewinne, aber auch auf bereits erzielte begünstigte Gewinne angewandt werden nach der Fertigstellung, jedoch vor der Entscheidung für die Innovatiebox — solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Die Box-Schwelle: zunächst die Herstellungskosten ausgleichen

Gewinne werden erst im Rahmen der Innovatiebox begünstigt (niederländische Steuerbegünstigung), soweit sie die noch nicht verrechneten Herstellungskosten und etwaige Verluste aus Innovationstätigkeiten übersteigen.

Rechenbeispiel zur Box-Schwelle

Herstellungskosten: 150.000 €
Innovationsvorteil Jahr 1: 100.000 €
→ noch 50.000 € auszugleichen

Innovationsvorteil Jahr 2: 200.000 €
→ die ersten 50.000 € werden auf die Schwelle angerechnet
→ die verbleibenden 150.000 € können unter die Innovatiebox fallen

Wie wird der Innovationsgewinn ermittelt?

Nicht der gesamte Gewinn ist Innovationsgewinn. Marketing, Vertrieb, Markenwert, Beratung und Kundenbetreuung tragen ebenfalls zu Ihrem Ergebnis bei. Nur der Anteil, der der qualifizierenden Innovation zuzurechnen ist, wird im Rahmen der Innovatiebox begünstigt.

Gesamter operativer Gewinn
↓ abziehen / zuordnen zu
  Routinefunktionen · Vertrieb & Marketing · Marke/Organisation · Dienstleistungen
↓ verbleibender Beitrag
F&E / qualifizierende Technologie
↓
mögliche Steuerersparnis durch die Innovatiebox (Steuersatz: 9 %)

Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) verwendet hierfür Funktionsanalysen: Welchen Beitrag leistet die F&E im Vergleich zu anderen Unternehmensfunktionen? Genau dies wird durch die öffentlich zugänglichen Vorabentscheidungen zur Innovatiebox deutlich.

Beispielberechnung: Wie hoch ist der begünstigte Gewinn?

Vereinfachtes Grenzbeispiel bei einem qualifizierenden begünstigte Gewinn von 500.000 €

500.000 € qualifizierender Innovationsgewinn

Beim regulären Steuersatz von 25,8 %: 129.000 € Steuern
In der Innovatiebox (9 %): 45.000 € Steuern
Steuerersparnis: 84.000 € pro Jahr

Hinweis: Dieses Beispiel geht davon aus, dass der begünstigte Innovationsgewinn andernfalls mit dem Steuersatz von 25,8 % besteuert worden wäre (oberhalb der ersten 200.000 € Gewinn). Würde der begünstigte Gewinn andernfalls dem Steuersatz von 19 % unterliegen, beträgt die Differenz zur Innovatiebox mit 9 % zehn Prozentpunkte statt 16,8.

Die Pauschalregelung für kleine und mittlere Unternehmen

Möchten Sie die Gewinnzuordnung nicht ausführlich begründen? Dann können Sie sich für die Pauschalregelung entscheiden: 25 % des Gewinns werden dann pauschal als qualifizierender Innovationsvorteil eingestuft, wobei ein Höchstbetrag gilt.

AspektRegelung
Pauschaler Prozentsatz25% des Gewinns
Maximaler begünstigter Innovationsgewinn25.000 € pro Steuerpflichtigem und Jahr
AnwendbarJahr der Entwicklung + 2 Folgejahre (max. 3 Jahre)
Vorschlag für 2027Vorschlag: Höchstbetrag angehoben auf 100.000 € — noch nicht endgültig beschlossen
Vermeidung einer doppelten BegünstigungKeine Kombination mit einer anderen Anwendung der Innovatiebox auf denselben begünstigte Gewinn

Die Pauschalregelung ist für Unternehmen attraktiv, die nur über begrenzte buchhalterische Nachweise für die Gewinnzuordnung verfügen. Mit zunehmendem Innovationsgewinn kann eine fundierte Gewinnzuordnung einen höheren begünstigte Gewinn bieten als der Höchstbetrag der Pauschalregelung.

Innovatiebox für Softwareunternehmen

Selbst entwickelte Software gehört zu den häufigsten qualifizierenden immateriellen Wirtschaftsgütern in der Innovatiebox.

  • die Software muss aus eigener S&O-Arbeit hervorgegangen sein;
  • für kleinere Steuerpflichtige eröffnet die S&O-Erklärung grundsätzlich den Zugang;
  • für größere Steuerpflichtige stellt Software ein eigenständiges qualifizierendes Zugangskriterium dar;
  • die Gewinnzuordnung bestimmt, welcher Anteil der SaaS- oder Lizenzerlöse in die Innovatiebox fällt.

Siehe auch WBSO für Software und Programme.

Ausgelagerte F&E und die Nexus-Regel

Lagert Ihr Unternehmen einen wesentlichen Teil der F&E aus, insbesondere innerhalb eines Konzerns, kann sich dies auf den im Rahmen der Innovatiebox begünstigten Gewinn auswirken.

Bei größeren oder internationalen Strukturen ist nicht nur zu prüfen, wer rechtlicher Eigentümer der Technologie ist, sondern auch, wo die Funktionen, Kosten und Risiken im Bereich Forschung und Entwicklung liegen. Die Nexus-Regelung kann zu einer Kürzung des Gewinnanteils führen, der im Rahmen der Innovatiebox begünstigt wird.

Welche Aufzeichnungen sind für die Innovatiebox erforderlich?

Aus Ihren Aufzeichnungen muss hervorgehen:

  • welche qualifizierenden immateriellen Wirtschaftsgüter bestehen;
  • wie viel begünstigte Gewinn damit erzielt wurde;
  • wie dieser begünstigte Gewinn ermittelt wurde (Gewinnzurechnung oder Pauschalregelung);
  • dass kleinere Steuerpflichtige die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Die WBSO-Aufzeichnungen, die Sie ohnehin bereits führen — Stunden, Projekte und Kosten — bilden hierfür eine gute Grundlage. Für die Innovatiebox sind jedoch zusätzlich Gewinndaten für jeden einzelnen Vermögenswert erforderlich.

Vorabstimmung mit der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst)

Bei komplexeren Sachverhalten — mehreren Vermögenswerten, umfangreichen Fragen zur Gewinnzurechnung, ausgelagerter Forschung und Entwicklung oder internationalen Strukturen — kann eine Vorabstimmung mit der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) Klarheit über die Anwendung der Innovatiebox schaffen, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.

Eine Vorabstimmung ist nicht immer verpflichtend, kann jedoch spätere Diskussionen vermeiden. Unsere Faustregel: Je größer der begünstigte Innovationsgewinn und je komplexer die Gewinnzurechnung, desto wertvoller ist eine vorherige Abstimmung.

Kommt Ihr Unternehmen möglicherweise infrage?

Kreuzen Sie an, was auf Ihr Unternehmen zutrifft:

☐Wir zahlen Körperschaftsteuer (BV oder NV)
☐Wir verfügen über eine S&O-Erklärung (oder verfügten darüber)
☐Wir entwickeln selbst Technologie oder Software
☐Die Innovation wurde inzwischen realisiert (hervorgebracht)
☐Diese Innovation trägt zu unserem Gewinn bei
☐Wir können den Zusammenhang zwischen Forschung und Entwicklung und dem Gewinn belegen

Vier oder mehr Häkchen? Dann kann eine Innovatiebox-Analyse zu relevanten Einsparungen führen. Dies ist eine unverbindliche Einschätzung und keine rechtliche Beurteilung.

Häufig gestellte Fragen zur Innovatiebox

Wie beantrage ich die Innovatiebox?
Sie entscheiden sich für die Anwendung in der Körperschaftsteuererklärung für das erste Jahr, in dem Sie die Regelung nutzen möchten. Dies ist möglich, solange der Steuerbescheid für dieses Jahr noch nicht bestandskräftig ist. Eine Vorabstimmung mit der niederländischen Steuerbehörde ist möglich, aber nicht immer verpflichtend.
Kann ein Einzelunternehmen oder ein Selbstständiger die Innovatiebox nutzen?
Nein. Die Innovatiebox fällt unter die Körperschaftsteuer. Ein Einzelunternehmen oder eine vof kann zwar WBSO und den S&O-Abzug nutzen, nicht jedoch diese Körperschaftsteuerregelung. Mehr dazu: WBSO für Selbstständige.
Was ist der Schwellenwert der Innovatiebox?
Die noch zu verrechnenden Herstellungskosten, erhöht um etwaige noch nicht verrechnete Innovationsverluste. Erst oberhalb dieses Schwellenwerts fällt der Vorteil unter die Innovatiebox.
Wie hoch ist die Pauschale im Jahr 2026?
25 % des Gewinns werden pauschal als qualifizierender Vorteil eingestuft, höchstens jedoch 25.000 € pro Jahr und für maximal drei Jahre.
Was ändert sich im Jahr 2027?
Es wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Pauschale zum 1. Januar 2027 von 25.000 € auf 100.000 € anzuheben. Der Prozentsatz von 25 % und die maximale Laufzeit von drei Jahren sollen dem Vorschlag zufolge unverändert bleiben. Der Vorschlag muss noch von der Ersten und Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments verabschiedet werden.
Was geschieht bei einem Innovationsverlust?
Verluste aus Innovationstätigkeiten unterliegen nicht dem Steuersatz von 9 %. Sie sind zum regulären Körperschaftsteuersatz abzugsfähig, erhöhen jedoch die Schwelle, die künftige begünstigte Gewinne aus der Innovatiebox zunächst überschreiten müssen.
Darf Forschung und Entwicklung ausgelagert werden?
Das ist möglich. Bei ausgelagerter Forschung und Entwicklung — insbesondere innerhalb eines Konzerns — müssen jedoch Funktionen, Risiken und eine mögliche Nexuskorrektur des qualifizierenden begünstigte Gewinns berücksichtigt werden.
Ist für die Innovatiebox ein Patent erforderlich?
Nein. Für kleinere Steuerpflichtige kann die S&O-Erklärung als Zugangsvoraussetzung ausreichen. Für größere Steuerpflichtige gibt es mehrere qualifizierende Zugangsvoraussetzungen, darunter auch selbst entwickelte Software.

Wie viel Innovationsgewinn können Sie mit 9 % versteuern?

Wir prüfen Ihre qualifizierenden Vermögenswerte, die Gewinnzurechnung und ob die Pauschalregelung oder eine fundierte Gewinnzurechnung vorteilhafter ist — und koordinieren bei Bedarf die Vorabstimmung mit der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst).

QUELLEN UND FACHLICHE PRÜFUNG

Niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) — Innovatiebox

Geprüft von Peter Klaren, WBSO-Spezialist seit 2004. Letzte inhaltliche Aktualisierung: 21. September 2026.