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ÜBER UNS Peter Klaren Vorgehensweise Kontakt

WBSO · BEGLEITUNG VOM ERSTGESPRÄCH BIS ZUR PRÜFUNG

WBSO-Begleitung: So unterstützen wir Sie vom Erstgespräch bis zur Prüfung

Unsere Vorgehensweise beginnt nicht mit dem Antragsformular, sondern mit der Technik. Zunächst ermitteln wir, wo das tatsächliche technische Entwicklungs- oder Forschungsrisiko liegt. Anschließend übertragen wir dies in einen WBSO-Antrag, der sowohl den tatsächlichen Tätigkeiten als auch den Bewertungskriterien von RVO entspricht. Die fachliche Erstaufnahme und die Erstellung der Projektbeschreibung werden persönlich begleitet von Peter Klaren.

DER ABLAUF AUF EINEN BLICK

WBSO-Check → technische Erstbewertung → Projektabgrenzung → Projektbeschreibung → antrag → RVO-Bewertung → S&O-Erklärung → Dokumentation → Realisierungsmeldung → nächster Antrag

Unsere Vorgehensweise in sieben Schritten

1
Erster WBSO-CheckIn einem kurzen Gespräch klären wir, ob das Projekt grundsätzlich für die WBSO infrage kommt und welcher Projekttyp relevant ist (Produkt, Verfahren, Software oder Forschung).
2
Technische ErstaufnahmeWir besprechen das technische Ziel, die technischen Herausforderungen, den Stand der Technik, eigene Lösungsansätze, die Tätigkeiten und die Planung — gemeinsam mit den Personen, die das Projekt fachlich kennen.
3
Abgrenzung und KalkulationWir bestimmen, welche Tätigkeiten als S&O gelten, wie viele Stunden realistisch sind und ob die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten und Ausgaben am besten geeignet sind.
4
Projektbeschreibung und AntragKlaren erstellt die WBSO-Projektbeschreibung, verarbeitet die Unternehmens- und Projektdaten und bereitet den Antrag zur Einreichung vor.
5
Einreichung und Rückfragen von RVONach der Einreichung verfolgen wir den Antrag und bearbeiten mögliche ergänzende fachliche Fragen gemeinsam mit Ihren technischen Mitarbeitern.
6
Dokumentation und RealisierungNach der Bewilligung unterstützen wir Sie bei der Einrichtung der Stunden- und Projektdokumentation sowie bei der jährlichen Realisierungsmeldung.
7
Prüfung und FortsetzungWenn RVO eine Prüfung durchführt, begleiten wir Sie bei der Vorbereitung. Bei Folgeprojekten prüfen wir, welche neue Entwicklungsphase für einen weiteren Antrag relevant ist.

Warum eine technische Erstaufnahme mehr ist als das Ausfüllen eines Formulars

Bei der Erstaufnahme beginnen wir nicht mit dem RVO-Formular, sondern mit dem Projekt selbst. Wo stößt die bestehende Technik an ihre Grenzen? Was muss technisch neu entwickelt werden? Welche Arbeiten führt Ihr Team selbst durch? Wo liegen die Unsicherheiten? Erst danach übertragen wir diese Informationen in die WBSO-Projektstruktur.

Beispiel

Ein Softwareunternehmen sagt: „Wir entwickeln eine schnellere Matching-Plattform.“ Bei der Erstaufnahme zeigt sich: Standardabfragen überschreiten die Latenzgrenze; die Indexierung verursacht einen zu hohen Speicherverbrauch; vorhandene Bibliotheken lösen das Problem nicht; daher entwickelt das Team eine eigene Partitionierungs- und Scoring-Methode.

Der Antrag lautet dann nicht „Entwicklung einer innovativen Matching-Plattform“, sondern enthält eine technische Projektbeschreibung, die sich auf das tatsächliche programmiertechnische Problem konzentriert.

Was übernimmt Klaren und was übernimmt Ihr Unternehmen?

KlarenIhr Unternehmen
Prüft die Eignung für die WBSOStellt das technische Projektwissen bereit
Strukturiert das Projekt und die technischen HerausforderungenStellt technische Mitarbeiter zur Verfügung
Verfasst die ProjektbeschreibungPrüft die sachliche Richtigkeit
Berechnet und prüft Stunden und KostenLiefert die Stundenschätzung und erforderlichen Angaben
Begleitet die Beantwortung von RVO-RückfragenLiefert bei Bedarf technische Erläuterungen
Berät zur DokumentationFührt die Dokumentation während des Projekts
Begleitet die RealisierungsmeldungLiefert die tatsächlich angefallenen Stunden und Kosten

Verantwortung: Wir strukturieren und verfassen den Antrag, Ihr Unternehmen bleibt jedoch für die Richtigkeit der Unternehmensdaten und der tatsächlichen technischen Informationen verantwortlich, auf denen der Antrag basiert.

Persönliche Betreuung durch Peter Klaren

Die technische Erstaufnahme und die fachliche Beurteilung werden nicht von einem Kundenbetreuer an einen unerfahrenen Antragsverfasser weitergegeben. Peter Klaren bleibt fachlich in die Projektabgrenzung, den Antrag und mögliche technische Rückfragen von RVO eingebunden. Bei Bedarf wird zusätzliche technische oder steuerliche Expertise hinzugezogen.

Was benötigen wir von Ihnen?

  • eine kurze Beschreibung des Projekts;
  • einen technischen Ansprechpartner;
  • die technischen Herausforderungen oder die Forschungsfrage;
  • den voraussichtlichen Zeitplan;
  • die beteiligten Mitarbeiter;
  • eine Schätzung der S&O-Stunden;
  • gegebenenfalls relevante Kosten und Investitionen;
  • bei bestehenden Projekten: den früheren WBSO-Antrag oder Bescheid.

Sie müssen keinen WBSO-Antragstext bereitstellen. Die technischen Inhalte besprechen wir im Rahmen des Erstgesprächs und übertragen sie in den Antrag.

Und wenn RVO ergänzende Fragen stellt?

Unsere Begleitung endet nicht mit der Einreichung. Wir analysieren die Frage, besprechen die technischen Inhalte bei Bedarf erneut mit den beteiligten Mitarbeitern und erarbeiten gemeinsam eine fundierte Antwort. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist wird während des Antwortzeitraums ausgesetzt — eine schnelle und vollständige Reaktion liegt daher in Ihrem Interesse.

→ Mehr über ergänzende Fragen von RVO

Auch nach dem Bescheid

Die WBSO endet nicht mit der Bewilligung. Während des Projekts müssen Sie eine Stunden- und Projektdokumentation führen und nach dessen Abschluss eine Realisierungsmeldung einreichen. Bei tatsächlichen Kosten gelten darüber hinaus besondere dokumentatorische Anforderungen.

Wer reicht den Antrag ein?

Der Antrag wird über das RVO-Portal eingereicht. Wenn Klaren den Antrag in Ihrem Namen einreicht, ist dafür eine Kettenvollmacht zusätzlich zu eHerkenning Stufe 3 erforderlich. Wir teilen Ihnen vorab mit, welche Autorisierung benötigt wird.

Wie gestaltet sich unsere Vergütung?

Im Vorfeld vereinbaren wir eine feste Komponente und eine erfolgsabhängige Komponente . In der Auftragsbestätigung ist eindeutig festgelegt, auf welcher Grundlage die erfolgsabhängige Komponente berechnet wird. Sie wissen somit bereits vor Beginn, welche Kostenstruktur gilt.

Auf welcher Grundlage die erfolgsabhängige Komponente genau berechnet wird, erläutern wir Ihnen im ersten Gespräch — dies hängt von der Art des Auftrags und der Phase Ihres Projekts ab.

Folgeprojekte und mehrjährige Begleitung

Die meisten Kunden begleiten wir über mehrere Jahre und mehrere Anträge hinweg. WBSO-Projekte erstrecken sich häufig über mehrere Entwicklungsphasen: Bei einem Folgeantrag prüfen wir, welche technischen Problemstellungen inzwischen gelöst wurden, welche neuen hinzugekommen sind und welche Phase noch S&O umfasst. So verhindern wir, dass ein Antrag lediglich eine Kopie des Vorjahres ist.

Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen?

Vorzugsweise bevor die nächste Entwicklungsphase beginnt. WBSO kann nicht rückwirkend beantragt werden – bereits durchgeführte Arbeiten können nicht mehr berücksichtigt werden. Je früher wir das technische Projekt abgrenzen, desto realistischer können Arbeitsstunden, Zeitplanung und etwaige Kosten in den Antrag aufgenommen werden.

→ Wann müssen Sie den Antrag stellen? Fristen ansehen

Häufig gestellte Fragen zu unserer Arbeitsweise

Wer verfasst meinen WBSO-Antrag?
Peter Klaren führt das fachliche Erstgespräch und ist für die Projektbeschreibung verantwortlich. Es gibt keine zwischengeschalteten Kundenbetreuer.
Muss ich die Projektbeschreibung selbst verfassen?
Nein. Die technischen Informationen stammen aus dem Erstgespräch; Klaren verfasst den Antragstext und stimmt ihn auf die Beurteilungskriterien von RVO ab.
Muss ich den Kontakt zu RVO selbst übernehmen?
Nein, dies ist Bestandteil unserer Begleitung. Für die Einreichung in Ihrem Namen ist eine Kettenvollmacht erforderlich; wir teilen Ihnen vorab mit, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Unterstützen Sie auch bei ergänzenden Fragen von RVO?
Ja. Wir analysieren die Frage, besprechen die technischen Inhalte erneut mit Ihren Mitarbeitern und formulieren gemeinsam die Antwort.
Unterstützen Sie auch nach der Bewilligung?
Ja: Beratung zur Stunden- und Projektdokumentation, Begleitung bei der Realisierungsmeldung und Vorbereitung auf eine mögliche Kontrolle durch RVO.
Kann Klaren den Antrag in meinem Namen einreichen?
Ja, mit einer Kettenvollmacht zusätzlich zu eHerkenning Stufe 3. Wir teilen Ihnen vorab mit, welche Autorisierung erforderlich ist.
Wie lange dauert ein Erstgespräch?
Dies ist je nach Projekt unterschiedlich; im ersten Gespräch erhalten Sie direkt eine Einschätzung.
Was kostet die WBSO-Begleitung?
Im Voraus vereinbaren wir einen festen und einen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil. In der Auftragsbestätigung ist festgelegt, auf welcher Grundlage der erfolgsabhängige Bestandteil berechnet wird.
Kann ich während eines laufenden Projekts einsteigen?
Ja, für zukünftige qualifizierende Tätigkeiten. WBSO kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Möchten Sie besprechen, wie wir Sie bei Ihrem WBSO-Verfahren begleiten können?

In einem ersten Gespräch besprechen wir Ihr Projekt, die technische Entwicklungsphase und den erforderlichen Unterstützungsbedarf.

Ein technisches Erstgespräch kann online oder bei Ihnen vor Ort stattfinden. Erfahren Sie mehr über unsere Begleitung aus Amersfoort →